HILFEN ZUR ERZIEHUNG NACH DEM SGB VIII
Wir bieten ambulante Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff. SGB VIII im Landkreis Oberhavel an.
Unsere Arbeit richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die Unterstützung bei der Bewältigung von Belastungen, Krisen oder Entwicklungsaufgaben benötigen.
Durch unterschiedliche berufliche Hintergründe und Zusatzqualifikationen können wir flexibel auf die Bedarfe der Familien reagieren. Die Hilfen erfolgen im Auftrag der zuständigen Jugendämter und orientieren sich an den individuellen Ressourcen und Zielen der Beteiligten.
UNSERE LEISTUNGEN
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Unterstützung von Familien im Alltag, Stärkung elterlicher Kompetenzen, Krisenbewältigung und Förderung nachhaltiger Veränderungsprozesse.
Clearing (§ 31 SGB VIII)
Fachliche Einschätzung von Ressourcen, Belastungsfaktoren und Unterstützungsbedarfen als Grundlage für weitere Hilfen.
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei persönlichen, schulischen und familiären Herausforderungen.
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Unterstützung bei Verselbstständigung, Ausbildung, Wohnen, Behördenangelegenheiten und Lebensplanung.